Feuchtigkeit, Schimmel oder Geruch aus einer verwahrlosten Nachbarwohnung: Was können Sie tun?
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Eine klamme Schlafzimmerwand mit dunklen Flecken, ein Geruch im Treppenhaus, der nicht mehr verschwindet, Silberfische im Bad oder eine Dachrinne, die bei jedem Regen über Ihre Fassade läuft. Wenn eine Nachbarwohnung lange nicht instand gehalten wird oder stark vermüllt, merken Sie das oft zuerst auf Ihrer Seite der Wand. Die Ursache sehen Sie nicht, und hinter der Wohnungstür steckt manchmal mehr als aufgeschobene Reparaturen. Hier lesen Sie, was Sie tun können, wie Sie es ruhig ansprechen und wer helfen kann, wenn Reden nicht weiterführt.

Warum Sie es so spät bemerken
Feuchtigkeit und Gerüche wandern langsam. Eine undichte Rinne zeigt sich auf Ihrer Seite manchmal erst nach Monaten als Fleck, und ein Geruch im Hausflur wird langsam normal. Was Sie bemerken können:
Feuchtigkeit und Schimmel. Dunkle Flecken, sich lösende Tapete oder eine kalte, klamme gemeinsame Wand.
Geruch und Ungeziefer. Ein muffiger oder fauliger Geruch im Treppenhaus; Silberfische, Fliegen oder Mäuse, die über Ritzen zu Ihnen kommen.
Vernachlässigung außen. Eine überlaufende Rinne, ein loses Fallrohr oder Risse in der Fassade.
Was Sie sehen, ist die Folge. Die Ursache kann bei den Nachbarn liegen, aber auch am Dach, an einer gemeinsamen Leitung oder in Ihrer eigenen Wohnung. Solange niemand nachgesehen hat, bleibt es eine Vermutung.
Sprechen Sie es freundlich an
Eine vermüllte oder verwahrloste Wohnung sagt oft etwas darüber, wie es dem Menschen darin geht. Krankheit, Alter, Trauer, Geldsorgen oder Sammelverhalten führen dazu, dass jemand die Wohnung nicht mehr schafft und sich schämt. Ein Urteil schließt die Tür; zu beschreiben, was Sie auf Ihrer Seite bemerken, hält sie offen. Bitten Sie um einen konkreten Schritt und bieten Sie an mitzudenken:
"Seit ein paar Monaten sehe ich an unserer Schlafzimmerwand, auf Ihrer Seite, einen feuchten Fleck. Ich weiß nicht, woher er kommt. Könnten wir gemeinsam einen Installateur schauen lassen, von beiden Seiten?"
Nennen Sie keine Diagnosen oder Vermutungen über die Gesundheit anderer. Fotografieren Sie Ihre eigene Wand, nicht durch das Fenster der Nachbarn.
Was können Sie erbitten und vereinbaren?
Eine Begutachtung von beiden Seiten. Ein Installateur oder Bausachverständiger sieht sich Wand, Rinne oder Fassade an, damit die Ursache feststeht, bevor jemand etwas bezahlt.
Müll an einem vereinbarten Tag weg. Bei Bedarf mit Hilfe von Ihnen, Angehörigen oder der Sperrmüllabfuhr der Gemeinde.
Schädlingsbekämpfung in beiden Wohnungen gleichzeitig. Sonst ist es nach wenigen Wochen zurück.
Gemeinsam Vermieter oder Hausverwaltung ansprechen. Für jemanden, der es allein nicht schafft, ist das oft eine Erleichterung.
Welche Regeln gelten?
Nachbarn müssen Einwirkungen wie Gerüche nur hinnehmen, solange sie die Nutzung ihrer Wohnung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen; gegen wesentliche Beeinträchtigungen kann ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung bestehen (§ 906 und § 1004 BGB). Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt von Intensität, Dauer und Umständen ab; ein einzelner Fleck oder ein gelegentlicher Geruch reicht in der Regel nicht. Mieten Ihre Nachbarn, muss ihr Vermieter Mängel wie eine undichte Rinne beseitigen; Ihr eigener Vermieter muss Feuchtigkeit und Schimmel in Ihrer Wohnung beheben, und Sie müssen Mängel unverzüglich anzeigen. Eine unordentliche Wohnung allein gefährdet in der Regel noch nicht die öffentliche Sicherheit; behördliche Zwangsmaßnahmen haben enge Grenzen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Halten Sie fest, was Sie bemerken
Notieren Sie jedes Mal, was Sie selbst gesehen, gerochen oder gemessen haben: Datum, Stelle, Größe des Flecks oder Stärke des Geruchs und was es für Sie bedeutete. Schreiben Sie nichts über Gesundheit oder Lebensweise Ihrer Nachbarn und keine Ursache, die noch nicht feststeht. Bewahren Sie datierte Fotos Ihrer eigenen Wand getrennt auf. So zeigen Sie Vermieter, Verwaltung oder Behörde später sachlich, was los ist.
Aus der Praxis
Das Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau hat ein Informationsblatt zu verwahrlosten Wohnungen veröffentlicht. Bei Mietwohnungen sind demnach zuerst Vermieter oder Hausverwaltung zuständig, und Nachbarn sollten sich direkt dorthin wenden. Das Gesundheitsamt selbst wird nur in seltenen Fällen tätig, wenn eine echte Infektionsgefahr für die Allgemeinheit besteht; Unordnung, Gerüche oder Ungeziefer allein reichen dafür nicht. Bei Anzeichen einer psychischen Erkrankung können sich Angehörige und Nachbarn an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, und das Blatt betont: Hilfe vor Zwang (Quelle: Kreis Groß-Gerau). Fazit: Der Weg führt meist über Vermieter und Hilfsangebote, nicht über Ordnungsmaßnahmen.
Wenn Sie gemeinsam nicht weiterkommen
Schreiben Sie einen zweiten, klaren Brief. Verweisen Sie auf Ihre erste Nachricht, nennen Sie Beobachtungen aus Ihrem Protokoll und machen Sie erneut einen Vorschlag.
Melden Sie es Vermieter oder Hausverwaltung. Der Vermieter Ihrer Nachbarn ist für die Instandhaltung zuständig; die Hausverwaltung für gemeinsame Wände, Dach und Leitungen.
Wenden Sie sich an Ordnungsamt oder Bauaufsicht. Bei starker Vermüllung, Ungeziefer oder Gefahr für die Gesundheit kann die Gemeinde prüfen und eingreifen.
Sorgen um den Menschen selbst? Wenden Sie sich ohne Vorwurf an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts oder eine Beratungsstelle. Sie prüfen, ob jemand Unterstützung braucht.
Nutzen Sie ein Schiedsamt oder eine Schlichtungsstelle. Wenn das Gespräch schwerfällt, hilft eine neutrale Vermittlung.
Hilfe bei der ersten Nachricht
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Wählen Sie einen passenden nächsten Schritt
Kostenloses Protokoll — Halten Sie Ereignisse, Kontakte und Absprachen fest.
Unterlagen und Hilfsanfrage vorbereiten — Ordnen Sie Ihre Informationen und bereiten Sie eine Hilfsanfrage vor.
Passende Unterstützung finden — Erfahren Sie, wer Ihnen in Ihrer Situation helfen kann.



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