Feuchtigkeit, Schimmel und Geruch von nebenan
Ein feuchter Fleck an der gemeinsamen Wand, Schimmel in der Schlafzimmerecke, ein Geruch im Treppenhaus oder Silberfische, die über die Leitungen hereinkommen: Wenn eine Nachbarwohnung lange nicht instand gehalten wird, merken Sie das oft zuerst auf Ihrer Seite der Wand. Die Ursache sehen Sie nicht, sie steht also noch nicht fest.
Eine vermüllte oder verwahrloste Wohnung sagt zudem oft etwas darüber, wie es dem Menschen darin geht: Krankheit, Alter, Trauer, Geldsorgen oder Sammelverhalten. Beschreiben Sie deshalb nur, was Sie selbst sehen, riechen oder messen, urteilen Sie nicht darüber, wie jemand lebt, und bitten Sie um einen konkreten, realistischen Schritt, etwa darum, Wand oder Rinne gemeinsam von beiden Seiten anzusehen.
Die Musternachrichten und das Protokoll helfen Ihnen, das ruhig und ohne Schuldzuweisung zu besprechen und Absprachen festzuhalten. Verwenden Sie nur Fakten, die Sie kennen, und nennen Sie keine Vermutungen über die Gesundheit anderer.
Was sagen die Regeln?
Nachbarn müssen Einwirkungen wie Gerüche nur hinnehmen, solange sie die Nutzung ihrer Wohnung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen; gegen wesentliche Beeinträchtigungen kann ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung bestehen (§ 906 und § 1004 BGB). Mieten Ihre Nachbarn, muss ihr Vermieter Mängel wie eine undichte Rinne beseitigen (§ 535 BGB); Ihr eigener Vermieter muss Feuchtigkeit und Schimmel in Ihrer Wohnung beheben. Das Gesundheitsamt wird in der Regel nur bei echter Infektionsgefahr tätig; Zwangsmaßnahmen haben enge Grenzen.
So gehen Sie vor
1. Notieren Sie, wann Ihnen Feuchtigkeit, Geruch oder Ungeziefer aufgefallen sind, und machen Sie datierte Fotos Ihrer eigenen Wand oder Fassade, nicht der Wohnung der Nachbarn.
2. Schreiben Sie eine freundliche Nachricht, die nur beschreibt, was Sie auf Ihrer Seite bemerken, mit einem Vorschlag, etwa gemeinsam einen Installateur schauen zu lassen.
3. Bieten Sie an, gemeinsam nach Lösungen zu suchen oder zusammen Vermieter oder Hausverwaltung anzusprechen, und verabreden Sie, wann Sie gemeinsam schauen, ob es geholfen hat.
4. Ändert sich nichts? Melden Sie es schriftlich dem Vermieter, der Hausverwaltung oder dem Ordnungsamt. Machen Sie sich Sorgen um den Menschen selbst, können Sie sich ohne Vorwurf an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts oder eine Beratungsstelle wenden.
Tipps für Ihre Nachricht
Beschreiben Sie die Folge, nicht die Ursache. Ein Satz wie „Seit ein paar Monaten sehe ich einen feuchten Fleck an unserer gemeinsamen Wand; könnten wir gemeinsam einen Installateur schauen lassen?“ wirkt besser als „Ihre Wohnung ist ein Saustall“. Nennen Sie keine Diagnosen und keine Vermutungen über die Gesundheit anderer.
Dies ist eine allgemeine Information und keine persönliche Rechtsberatung.
Warum CalmNotes?
Beruht auf Erfahrung mit Ärger unter Nachbarn und Nachbarschaftsmediation
Fokus auf Deeskalation
Sofort einsetzbar
Wählen Sie den Weg, der zu Ihrer Situation passt. Ist ein direkter Kontakt nicht sicher, holen Sie sich zuerst Unterstützung.

