Hund der Nachbarn läuft frei oder ist aggressiv: Was können Sie tun?
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Ein Hund, der plötzlich in Ihrem Garten steht, während die Kinder draußen spielen, der auf der Straße knurrt oder nach Ihrem eigenen Hund schnappt, oder der immer wieder durch eine Lücke im Zaun entwischt. Für die Halter ist es oft „ein lieber Hund, der nur spielen will“; für Sie ist es beunruhigend, weil Sie nicht wissen, wie er reagiert. In diesem Artikel lesen Sie, was Sie selbst tun können, was Sie vereinbaren können und wann Sie Hilfe holen.

Sicherheit geht vor
Wurde jemand gebissen oder besteht unmittelbare Gefahr? Rufen Sie 110 oder 112 und sorgen Sie zuerst für medizinische Hilfe. Auch eine kleine Bisswunde sollte angesehen werden. Halten Sie Abstand zum Hund, versuchen Sie nicht, ihn selbst zu korrigieren, und betreten Sie nicht das Grundstück der Nachbarn. Reden können Sie später, wenn alle in Sicherheit sind.
Warum es so oft schiefgeht
Die meisten Situationen fangen klein an: ein lockeres Zaunbrett, ein Tor, das nicht richtig schließt, ein Hund, der beim Spaziergang kurz von der Leine darf. Die Halter sehen einen fröhlichen Hund; Sie sehen einen fremden Hund, der auf Ihre Kinder zuläuft. Typische Situationen:
Entwischen. Der Hund gelangt durch oder unter dem Zaun in Ihren Garten.
Frei auf der Straße. Der Hund läuft ohne Leine auf dem Gehweg vor Ihrem Haus.
Knurren oder Schnappen. Der Hund knurrt oder macht einen Scheinangriff, etwa auf ein Kind, einen Radfahrer oder einen anderen Hund.
Sprechen Sie es freundlich an
Gehen Sie davon aus, dass Ihre Nachbarn es nicht gesehen haben oder nicht merken, wie es bei Ihnen ankommt. Beschreiben Sie, was Sie gesehen haben, wann, und was es für Sie bedeutet hat. Nennen Sie den Hund nicht „aggressiv“; für Halter fühlt sich das wie ein Angriff auf ihr Tier an.
„Gestern Nachmittag kam Max durch die Lücke im Zaun in unseren Garten und hat die Kinder angeknurrt. Sie haben sich ziemlich erschrocken. Ich weiß, dass er bei Ihnen ein lieber Hund ist. Könnten wir uns den Zaun gemeinsam ansehen?“
Bitten Sie um eine konkrete Sache und lassen Sie Raum für die Lösung der anderen Seite. Ein Gespräch an der Tür oder ein kurzer Zettel wirkt besser als eine Nachricht in der Nachbarschaftsgruppe.
Was können Sie erbitten und vereinbaren?
Zaun oder Tor reparieren. Vereinbaren Sie einen Termin und bieten Sie an, gemeinsam zu schauen oder mit anzupacken.
Aufsicht im Garten, bis der Zaun dicht ist.
Leine auf der Straße, vor allem beim Vorbeigehen an Ihrem Garten.
Maulkorb beim Spaziergang. Wenn der Hund andere Hunde oder Menschen angeht, ist ein gut sitzender Maulkorb ein vernünftiger Zwischenschritt.
Hundetraining. Ein Trainer oder Verhaltensberater kann den Haltern beim Rückruf und beim Ruhigbleiben helfen.
Vereinbaren Sie, wann Sie gemeinsam schauen, ob es geholfen hat, zum Beispiel in drei Wochen.
Welche Regeln gelten?
Wer einen Hund hält, haftet in der Regel für Schäden, die der Hund verursacht, auch ohne eigenes Verschulden (§ 833 BGB). Das gilt etwa für einen Biss oder ein umgerissenes Kind.
Ob und wo Hunde anzuleinen sind, regeln die Hundegesetze und Hundeverordnungen der Bundesländer sowie Satzungen der Gemeinden. Vielerorts gilt innerhalb bebauter Ortsteile oder für große Hunde eine Leinenpflicht; für als gefährlich eingestufte Hunde kommen Leinen- und Maulkorbpflicht sowie eine Erlaubnispflicht hinzu. Nach einem Vorfall kann das Ordnungsamt den Hund prüfen lassen und Anordnungen treffen. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Halten Sie fest, was Sie sehen
Notieren Sie jedes Mal Datum, Uhrzeit und Ort, was der Hund genau getan hat, ob die Halter dabei waren und wie der Hund zu Ihnen gelangt ist. Fotografieren Sie eine Lücke im Zaun. Schreiben Sie Tatsachen auf, keine Wertungen, damit Sie später ruhig zeigen können, was passiert ist und ob eine Absprache geholfen hat.
Aus der Praxis
Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Nach dem Landeshundegesetz müssen Halter großer Hunde, also ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder 20 Kilogramm, die Haltung beim Ordnungsamt anzeigen, einen Sachkundenachweis erbringen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Für diese Hunde gilt unter anderem an öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortsteile und in Parks Leinenzwang; für als gefährlich eingestufte Hunde kommt ein Maulkorbzwang hinzu, und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden (Quelle: Stadt Werdohl – Rechtliche Aspekte der Hundehaltung in Nordrhein-Westfalen). Fazit: Das Ordnungsamt ist die richtige Stelle, wenn ein Hund wiederholt frei läuft oder jemanden gefährdet, und die Regeln anderer Bundesländer sehen ähnlich, aber nicht gleich aus.
Wenn Sie gemeinsam nicht weiterkommen
Schicken Sie einen zweiten, klaren Brief. Beziehen Sie sich auf das frühere Gespräch und nennen Sie einige Beispiele aus Ihrem Protokoll.
Melden Sie freies Laufen oder Beißvorfälle dem Ordnungsamt und erstatten Sie bei einem Biss oder einer Bedrohung Anzeige bei der Polizei.
Nutzen Sie ein Schiedsamt oder eine Schlichtungsstelle, wenn die Fronten verhärtet sind, Sie sich aber nicht bedroht fühlen.
Wohnen Ihre Nachbarn zur Miete? Bitten Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung um Unterstützung, etwa beim Zaun.
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