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WG oder Studentenhaus nebenan: Lärm und Unordnung ansprechen, ohne Streit

11. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Tagen

Das Haus nebenan ist zimmerweise vermietet. Mal wohnen Studierende dort, mal Berufsanfänger, und alle paar Monate zieht jemand ein oder aus. An sich kein Problem, aber was Sie bemerken, summiert sich: Stimmen im Garten bis nach Mitternacht, Musik durch die Wand, fünf Fahrräder an Ihrer Hauswand, ein Müllsack, der seit Tagen neben der Tonne steht. Und wenn Sie etwas sagen möchten, wissen Sie nicht, an wen.

Schwarz-Weiß-Foto eines Fahrrads am Geländer eines Reihenhauses

Warum das so schwierig ist

Bei einer Familie nebenan wissen Sie, wer dort wohnt, und können eine Person ansprechen. In einer Wohngemeinschaft ist das anders:

  • Niemand fühlt sich zuständig. Sechs Bewohner, sechs Rhythmen, und Flur und Haustür gehören allen und damit niemandem.

  • Jeder Einzelne tut nichts Ungewöhnliches. Einmal spät nach Hause kommen ist normal. Eine zuschlagende Tür sechsmal pro Nacht nicht mehr.

  • Absprachen verflüchtigen sich. Was Sie mit den Bewohnern dieses Jahres vereinbaren, ist bei der nächsten Generation vergessen.

  • Der Eigentümer wohnt nicht dort. Er bemerkt nichts und erfährt es erst, wenn Sie es ihm sagen.

Dazu kommt, dass man schnell in Vorurteile rutscht: „Studenten, also Party.“ Das hilft nicht weiter. Die meisten Bewohner haben keine Ahnung, wie ihr Haus auf Ihrer Seite klingt.

Sprechen Sie zuerst die Bewohner an

Beginnen Sie bei den Menschen selbst, nicht beim Vermieter. Ein Zettel für die ganze WG wirkt oft besser als ein Gespräch mit einem Bewohner, der zufällig gar nicht dabei war. Beschreiben Sie, was Sie bemerkt haben, wann und mit welcher Folge, und bitten Sie um eine konkrete Absprache:

„Guten Tag, liebe Bewohner von Nummer 12, ich wohne nebenan. Am vergangenen Freitag gab es bis etwa 1.30 Uhr Musik und Gespräche im Garten; wir haben deshalb schlecht geschlafen. Wäre es möglich, nach 22 Uhr drinnen weiterzufeiern? Und an wen von Ihnen kann ich mich am besten wenden, wenn etwas ist?“

Die letzte Frage ist die wichtigste. Eine feste Kontaktperson mit Telefonnummer erspart endloses Klingeln.

Was Sie erbitten und vereinbaren können

Halten Sie es klein und machbar. Absprachen, die oft funktionieren:

  • Eine feste Uhrzeit, ab der es draußen ruhig ist, zum Beispiel 22 Uhr unter der Woche.

  • Eine kurze Vorankündigung, wenn eine Feier geplant ist, mit Endzeit.

  • Ein fester Platz für Fahrräder, hinter dem Haus oder im Keller, nicht vor Ihrem Fenster.

  • Müll nur am Abholtag nach draußen und ein kurzer Blick in Flur und Hauseingang, wenn diese gemeinsam genutzt werden.

  • Eine Kontaktperson, die die Absprachen an neue Mitbewohner weitergibt.

Bitten Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung, diese Absprachen in die Hausordnung aufzunehmen. Dann überstehen sie den nächsten Umzug.

Was sagen die Regeln in Deutschland?

Eine Wohngemeinschaft ist eine normale Wohnform; eine besondere Genehmigung ist dafür in der Regel nicht nötig. Wer in einem Mietshaus wohnt, muss die Hausordnung und die üblichen Ruhezeiten einhalten, meist nachts von 22 bis 6 oder 7 Uhr. Die Details stehen in den Landesimmissionsschutzgesetzen, in kommunalen Vorschriften und in der Hausordnung; unzulässiger oder vermeidbarer Lärm kann eine Ordnungswidrigkeit sein (§ 117 OWiG), für die das Ordnungsamt zuständig ist.

Der Vermieter einer WG kann seine Mieter bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens abmahnen und im Ernstfall kündigen (§ 569 Abs. 2 BGB). Wesentliche Beeinträchtigungen müssen Sie als Nachbar nicht dulden (§ 906 BGB); eine gelegentliche Feier ist aber meist hinzunehmen. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach den örtlichen Ruhezeiten.

Führen Sie ein Protokoll

Notieren Sie jedes Mal Datum, Beginn und Ende, was Sie gehört oder gesehen haben und welche Folge es hatte: aufgewacht, nicht durch den Flur gekommen. Schreiben Sie keine Namen oder Vermutungen über einzelne Bewohner auf und fotografieren Sie keine Personen. Notieren Sie auch ruhige Wochen. So sehen Sie selbst, ob es um Einzelfälle oder ein Muster geht, und haben etwas Konkretes in der Hand, wenn Sie später Vermieter oder Ordnungsamt ansprechen.

Aus der Praxis

Nicht jeder Weg führt zum Ziel. Das Amtsgericht Lichtenberg hatte 2009 über die Kündigung eines Mieters zu entscheiden, dessen Lärm Mieter im Nachbarhaus störte. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam: Eine Störung des Hausfriedens nach § 569 Abs. 2 BGB betrifft das Haus, in dem der Mieter selbst wohnt, nicht das Gebäude nebenan (Urteil vom 14.04.2009, 11 C 476/08; Quelle: Berliner MieterGemeinschaft). Für Sie als Nachbar aus einem anderen Haus bleiben also vor allem die Absprache mit den Bewohnern, die Bitte an den Vermieter und bei wiederholter Ruhestörung das Ordnungsamt. Genau deshalb lohnt es sich, früh und freundlich das Gespräch zu suchen.

Wenn Sie gemeinsam nicht weiterkommen

  • Wenden Sie sich an Vermieter oder Hausverwaltung. Schicken Sie Ihr Protokoll mit und bitten Sie um eine schriftliche Hausordnung und eine Ansprechperson für Nachbarn.

  • Nutzen Sie das Schiedsamt oder eine Schlichtungsstelle. Unterschiedliche Tagesrhythmen sind dort ein bekanntes Thema.

  • Melden Sie wiederholte nächtliche Ruhestörungen beim Ordnungsamt, in akuten Fällen bei der Polizei.

  • Bei Drohungen oder Gefahr wählen Sie 110.

Hilfe bei der ersten Nachricht

Mit dem CalmNotes-Paket für die WG oder das Studentenhaus nebenan erhalten Sie bearbeitbare Musternachrichten für die ganze WG, eine Erinnerung und eine dritte Nachricht, falls sich nichts ändert, Hinweise zu den Regeln und ein Protokoll. Mehr lesen Sie auf der Seite Wohngemeinschaft oder Studentenhaus nebenan.

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