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Wohngemeinschaft oder Wohnheim nebenan

Das Haus nebenan ist zimmerweise vermietet: an Studierende, Berufsanfänger oder Saisonkräfte, und alle paar Monate zieht jemand ein oder aus. Was Sie bemerken, summiert sich: Stimmen im Garten bis nach Mitternacht, Musik durch die Wand, Fahrräder an Ihrer Hauswand und ein Müllsack, der seit Tagen neben der Tonne steht. Und wenn Sie etwas sagen möchten, wissen Sie nicht, an wen.


Sprechen Sie zuerst die Bewohner selbst an, am besten mit einem freundlichen Zettel für die ganze WG. Beschreiben Sie, was Sie bemerkt haben, wann und mit welcher Folge, und bitten Sie um eine konkrete Absprache und eine feste Kontaktperson. Erst wenn das nicht hilft, wenden Sie sich an Vermieter, Eigentümer oder Hausverwaltung. Verlassen Sie sich nicht auf Vorurteile über Studierende; die meisten Bewohner haben keine Ahnung, wie laut es bei Ihnen ankommt.


Die Musternachrichten und das Protokoll helfen Ihnen, das ruhig zu besprechen und Absprachen festzuhalten, auch wenn neue Bewohner einziehen. Verwenden Sie nur, was Sie selbst gehört oder gesehen haben, und notieren Sie keine Namen oder Vermutungen über einzelne Bewohner.


Was sagen die Regeln?

Eine Wohngemeinschaft ist eine normale Wohnform; eine besondere Genehmigung ist in der Regel nicht nötig. Es gelten die Hausordnung und die üblichen Ruhezeiten, meist nachts von 22 bis 6 oder 7 Uhr, nach Landesimmissionsschutzgesetz und kommunalen Vorschriften; unzulässiger Lärm kann eine Ordnungswidrigkeit sein (§ 117 OWiG). Der Vermieter kann seine Mieter bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens abmahnen und kündigen (§ 569 Abs. 2 BGB), und wesentliche Beeinträchtigungen müssen Sie nicht dulden (§ 906 BGB). Eine gelegentliche Feier ist meist hinzunehmen.


So gehen Sie vor

1. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, was Sie gehört oder gesehen haben und die Folge; notieren Sie auch ruhige Wochen.

2. Hinterlassen Sie einen freundlichen Zettel für die ganze WG mit einer konkreten Bitte und fragen Sie, an wen Sie sich wenden können.

3. Halten Sie Absprachen kurz schriftlich fest und bitten Sie Vermieter oder Hausverwaltung, sie in die Hausordnung aufzunehmen.

4. Keine Einigung? Wenden Sie sich mit Ihrem Protokoll an den Vermieter, schalten Sie eine Schiedsperson bzw. Schlichtungsstelle ein oder melden Sie wiederholte Ruhestörungen beim Ordnungsamt.


Tipps für Ihre Nachricht

Beschreiben Sie, was Sie bemerkt haben, nicht, was Sie vermuten. Ein Satz wie „Am Freitag gab es bis 1.30 Uhr Musik im Garten; könnten Sie nach 22 Uhr drinnen weiterfeiern?“ wirkt meist besser als „Sie feiern jedes Wochenende“. Fragen Sie immer nach einer Kontaktperson, damit Sie nicht jedes Mal erneut klingeln müssen.


Dies ist eine allgemeine Information, keine persönliche Rechtsberatung.

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Die Abbildung zeigt ein allgemeines Beispiel; die Nachrichten im Paket sind auf diese Situation abgestimmt.

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