Anbau, Gaube oder Baumfällung beim Nachbarn: Was können Sie tun?
Aktualisiert: vor 3 Tagen
Ein Schreiben der Bauaufsichtsbehörde, ein Bauschild am Zaun oder eine Bemerkung über die Hecke: Die Nachbarn bauen. Ein Anbau an der Rückseite, ein Dachausbau mit Gaube oder die große Eiche am Ende des Gartens soll weg. Für sie ist es ein lange gehegter Wunsch, für Sie kann es bedeuten, dass die Terrasse im Schatten liegt, ein Fenster direkt in Ihren Garten blickt oder sich die Aussicht verändert.

Warum Baupläne der Nachbarn so heikel sind
Ein Bauvorhaben ist selten eine Laune. Ihre Nachbarn haben monatelang geplant, einen Architekten bezahlt und wahrscheinlich eine Familie, die Platz braucht. Jede Anmerkung wirkt da schnell wie ein Angriff. Gleichzeitig sehen sie von ihrer Seite nicht, was das Vorhaben bei Ihnen bewirkt. Häufige Sorgen sind:
Weniger Licht. Ein drei Meter hoher Anbau an der Grenze legt Terrasse oder Küche für einen Teil des Tages in den Schatten.
Einblick. Eine Gaube, eine Dachterrasse oder ein neues Seitenfenster blickt direkt in Ihr Schlafzimmer oder Ihren Garten.
Veränderte Aussicht. Das Grün am Ende des Gartens verschwindet, wenn der Baum gefällt wird oder eine hohe Wand entsteht.
Die größte Sorge ist oft, nicht genau zu wissen, was kommt. Die Pläne einmal zu sehen, hilft meist schon sehr.
Sprechen Sie es freundlich an
Gehen Sie davon aus, dass Ihre Nachbarn nicht wissen, was ihr Plan auf Ihrer Seite bedeutet. Fragen Sie nach den Plänen und beschreiben Sie konkret, was Sie erwarten, ohne das Vorhaben abzulehnen:
„Ich habe gelesen, dass Sie einen Anbau an der Rückseite planen. Dürfte ich mir die Pläne ansehen? Ich glaube, unsere Terrasse läge dann nachmittags im Schatten, und ich würde gern gemeinsam schauen, ob sich etwas anpassen lässt."
Laden Sie sie ein, es sich von Ihrem Garten aus anzusehen. Von ihrer Seite ist oft nicht zu erkennen, wo genau der Schatten fällt oder welches Fenster wohin blickt.
Was Sie vorschlagen und vereinbaren können
Bitten Sie nicht darum, das ganze Vorhaben aufzugeben, sondern um eine Änderung, die für Sie den Unterschied macht:
Etwas niedriger oder weniger tief. Ein halber Meter bringt oft schon ein paar Stunden Sonne.
Ein Flachdach statt eines Satteldachs, das höher ausfällt.
Milchglas oder ein höher liegendes Fenster auf Ihrer Seite, damit kein Einblick entsteht.
Kein Balkon und keine Dachterrasse mit Blick in Ihren Garten, oder ein Sichtschutz.
Ein neuer Baum oder eine Hecke an anderer Stelle, wenn ein Baum gefällt wird.
Halten Sie Absprachen kurz schriftlich fest und fragen Sie, ob die Änderung auch in die Bauvorlagen für die Behörde aufgenommen wird.
Was sagen die Regeln in Deutschland?
Ob ein Vorhaben genehmigt werden muss und wie Nachbarn beteiligt werden, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes; kleinere Vorhaben sind teils verfahrensfrei. Je nach Bundesland benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde die angrenzenden Eigentümer vor der Entscheidung, oft vor allem dann, wenn Abweichungen von nachbarschützenden Vorschriften beantragt sind. Einwendungen müssen dann innerhalb einer kurzen Frist erhoben werden, in Baden-Württemberg etwa innerhalb von vier Wochen nach Zustellung. Wer die Frist versäumt, kann mit seinen Einwendungen ausgeschlossen sein.
Gegen eine erteilte Baugenehmigung können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen oder, wo das Widerspruchsverfahren abgeschafft ist, Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Erfolg hat das nur, wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt sind, etwa die Abstandsflächen oder das Gebot der Rücksichtnahme. Einen Anspruch auf freie Aussicht gibt es grundsätzlich nicht. Für Baumfällungen können eine Baumschutzsatzung der Gemeinde und das Bundesnaturschutzgesetz gelten. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; prüfen Sie die Frist in Ihrer Benachrichtigung und die Bauordnung Ihres Bundeslandes.
Führen Sie ein Protokoll
Notieren Sie, was Sie wissen und woher: das Datum des Schreibens oder des Bauschilds, die Maße in den Plänen, was Ihre Nachbarn erzählt haben und was Sie vereinbart haben. Machen Sie datierte Fotos von Ihrem eigenen Grundstück aus, am besten zu der Uhrzeit, zu der der Schatten fallen würde. Schreiben Sie die Frist der Behörde gesondert auf.
Aus der Praxis
Einblick allein reicht vor Gericht selten. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies im Mai 2024 die Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für Dachausbau, Gaube und einen Balkon zum Nachbargrundstück ab. Das Gericht stellte fest, dass die Abstandsflächen eingehalten waren, und dass Nachbarn in Wohngebieten Einblicke von Balkonen und Terrassen in der Regel hinnehmen müssen und selbst für Sichtschutz sorgen können (Quelle: VG Ansbach, Urteil vom 23.05.2024, AN 17 K 23.1291). Fazit: Eine konkrete Änderung, die Sie mit den Nachbarn vereinbaren, etwa Milchglas oder ein Sichtschutz, bringt oft mehr als ein Verfahren.
Wenn Sie gemeinsam nicht weiterkommen
Erheben Sie Ihre Einwendungen rechtzeitig. Die Frist läuft weiter, auch wenn Sie noch im Gespräch sind. Beides geht gleichzeitig.
Wenden Sie sich an das Schiedsamt oder eine Schlichtungsstelle. Eine neutrale Person hilft, das Gespräch wieder in Gang zu bringen.
Fragen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde nach. Dort erfahren Sie, welche Regeln gelten, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist und wo Sie die Bauvorlagen einsehen können.
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