Bedrohung durch Nachbarn: So stellen Sie Ihre Sicherheit an erste Stelle
Aktualisiert: 20. Okt.
Bei einer Bedrohung durch Nachbarn ist das eigene Zuhause plötzlich kein sicherer Ort mehr. Denken Sie an jemanden, der Sie jedes Mal anstarrt, wenn Sie vorbeigehen, an Bemerkungen an der Haustür, an Klopfen gegen die Wand, sobald Sie heimkommen, oder an einen drohenden Ton im Aufzug. In diesem Artikel lesen Sie, wie Sie Ihre Sicherheit an die erste Stelle setzen, warum Sie besser keine Konfrontation suchen, wie Sie festhalten, was passiert, und wer Ihnen helfen kann.

Zuerst: Sicherheit geht vor
Werden Sie bedroht oder sind Sie in akuter Gefahr? Wählen Sie 110. Ist es nicht eilig, möchten Sie aber etwas melden oder sich beraten lassen, wenden Sie sich an Ihr örtliches Polizeirevier. Lassen Sie sich bei Einschüchterung nicht auf Diskussionen ein und suchen Sie die andere Person nicht auf, um es auszusprechen. Ein gut gemeintes Gespräch kann die Lage gerade verschärfen.
Was Einschüchterung anders macht
Bei den meisten Nachbarschaftsproblemen ist sich die andere Seite der Störung nicht bewusst. Bei Einschüchterung ist das anders. Es geht um Verhalten, das Sie klein machen oder Ihnen Angst einjagen soll, oder das so auf Sie wirkt: Drohen, Beschimpfen, ständiges Anstarren, Verfolgen, Beschädigen von Eigentum oder das immer neue Aufwärmen eines alten Konflikts. Vielleicht hat die andere Person selbst Probleme, aber es ist nicht Ihre Aufgabe, sie zu lösen.
Ihr Gefühl zählt, auch wenn andere sagen, es sei doch nicht so schlimm.
Bleiben Sie ruhig und halten Sie Abstand
Ein ausführliches Gespräch ist bei Einschüchterung meist keine gute Idee. Werden Sie trotzdem angesprochen, bleiben Sie kurz, neutral und gehen Sie weiter:
„Darauf gehe ich jetzt nicht ein. Wenn etwas ist, wende ich mich an die Hausverwaltung.“
Schimpfen Sie nicht zurück, auch wenn es verlockend ist. Das verschärft die Lage und schwächt Ihre Position, wenn Sie später Hilfe suchen.
Was Ihnen hilft, sich sicherer zu fühlen
Erzählen Sie es Menschen in Ihrer Nähe. Familie, Freunden oder Nachbarn, denen Sie vertrauen. So stehen Sie nicht allein da.
Vereinbaren Sie einen sicheren Kontakt. Machen Sie mit jemandem aus, dass Sie eine Nachricht schicken, wenn etwas passiert.
Meiden Sie die Begegnungen. Nutzen Sie zum Beispiel einen anderen Eingang oder eine andere Uhrzeit, wenn Sie wissen, wann die Person meist da ist.
Sprechen Sie mit der Polizei vor Ort. Viele Reviere haben Bürgernahe Beamte oder Kontaktbeamte, die das Viertel kennen und beraten können.
Holen Sie sich Unterstützung. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann helfen, ebenso das Opfer-Telefon des Weißen Rings unter 116 006, kostenlos und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr.
Welche Regeln in Deutschland gelten
Bedrohung ist nach § 241 des Strafgesetzbuchs strafbar, beharrliches Nachstellen nach § 238 StGB und Beleidigung nach § 185 StGB. Sie können bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Amtsgericht auf Antrag zudem anordnen, dass sich eine Person Ihnen nicht nähern und keinen Kontakt aufnehmen darf, etwa bei Bedrohung oder Nachstellung. Ein Vermieter kann bei erheblichen Störungen abmahnen und, wenn jemand den Hausfrieden nachhaltig stört, nach § 569 Abs. 2 BGB fristlos kündigen.
Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Was in Ihrer Lage möglich ist, erfahren Sie bei der Polizei, beim Mieterverein, bei einer Anwältin oder einem Anwalt oder beim Weißen Ring.
Halten Sie fest, was passiert
Führen Sie ein Protokoll: Datum, Uhrzeit, was geschah oder gesagt wurde, wer dabei war und welche Folge es hatte, zum Beispiel dass Sie sich nicht mehr hinausgetraut haben. Schreiben Sie so wörtlich und sachlich wie möglich. Bewahren Sie Nachrichten und Zettel auf. Fotografieren oder filmen Sie Ihre Nachbarn nicht und richten Sie keine Kamera auf deren Wohnung, denn dafür gelten Datenschutzregeln. Stellen Sie auch nichts in eine Nachbarschaftsgruppe oder soziale Netzwerke.
Aus der Praxis
Drohungen haben Folgen. Das Amtsgericht Solingen verpflichtete 2024 einen Nachbarn nach dem Gewaltschutzgesetz, im gemeinsamen Haus Abstand zu halten, nachdem es zu Drohungen und Schlägen gekommen war (AG Solingen, Beschluss vom 12.04.2024, 37 F 20/24). Fazit: Konkret festgehaltene Vorfälle und Zeugen geben einem Gericht eine Grundlage.
Der Vermieter muss handeln. Vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee verlangte eine Mieterin, dass ihr Vermieter einem Nachbarhaushalt kündigt, dessen erwachsener Sohn Bewohner wiederholt beleidigt, bedroht und angegangen hatte. Abmahnungen und Gespräche waren erfolglos geblieben. Das Gericht gab ihr recht (Az. 7 C 308/08): Wenn nichts anderes hilft, kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter kündigt (Quelle). Fazit: Schriftliche Meldungen an den Vermieter lohnen sich.
Wer helfen kann
Vermieter oder Hausverwaltung. Melden Sie es schriftlich. Sie können die andere Person abmahnen und weitere Schritte gehen.
Die WEG-Verwaltung, wenn es in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen passiert.
Die Polizei. Für Meldungen und Strafanzeigen. Bei akuter Gefahr immer 110.
Der Weiße Ring. Für Beratung und Begleitung als Betroffene oder Betroffener, unter 116 006.
Eine Schlichtung oder Mediation ist bei Einschüchterung oft nicht geeignet. Sie setzt voraus, dass beide Seiten freiwillig und ohne Angst miteinander sprechen können.
Eine erste Meldung auf Papier
Mit dem CalmNotes-Paket zu Bedrohung durch Nachbarn erhalten Sie bearbeitbare Beispielnachrichten für eine sachliche, ruhige Meldung und ein Excel-Protokoll, um Vorfälle festzuhalten. Weitere Pakete finden Sie unter Deutsche Pakete.
Wählen Sie einen passenden nächsten Schritt
Kostenloses Protokoll — Halten Sie Ereignisse, Kontakte und Absprachen fest.
Unterlagen und Hilfsanfrage vorbereiten — Ordnen Sie Ihre Informationen und bereiten Sie eine Hilfsanfrage vor.
Passende Unterstützung finden — Erfahren Sie, wer Ihnen in Ihrer Situation helfen kann.



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