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Wasserschaden vom Nachbarn oben: Was tun und wer zahlt?

4. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Sie schauen nach oben und sehen einen feuchten Fleck an der Decke, genau unter dem Bad der Nachbarn. Ein Wasserschaden vom Nachbarn oben ist ein Schreck, besonders wenn plötzlich Wasser aus einer Lampe tropft, und Sie möchten ihn schnell gelöst haben. In diesem Artikel lesen Sie, was Sie sofort tun können, wie Sie das Thema ruhig mit Ihren Nachbarn besprechen, wer was bezahlt und wie Sie alles gut festhalten.

Feuchter Fleck durch einen Wasserschaden an einer weißen Zimmerdecke

Wie ein Wasserschaden entsteht

Wasser sucht sich immer den Weg nach unten. Eine ausgetrocknete Silikonfuge in der Dusche, ein gelöster Schlauch der Waschmaschine, ein undichter Abfluss unter dem Boden oder ein Wasserhahn, der aus Versehen offen blieb: Ihre Nachbarn merken es oft erst, wenn Sie klingeln. Bei ihnen ist der Boden trocken, während das Wasser zwischen den Geschossen zu Ihrer Decke läuft.

Manchmal liegt die Ursache gar nicht bei den Nachbarn, sondern an einer Leitung oder am Dach, die zum ganzen Gebäude gehören. Deshalb ist es klug, nicht sofort einen Schuldigen festzulegen.

Zuerst den Schaden begrenzen

Ist es akut, mit fließendem Wasser oder Wasser in der Nähe von Strom? Dann gehen Sie sofort hinauf oder rufen an, wenn Sie eine Nummer haben. Bitten Sie darum, den Hauptwasserhahn zu schließen. Sind die Nachbarn nicht zu Hause, verständigen Sie Vermieter, Hausverwaltung oder deren Notdienst. Schalten Sie selbst die Sicherung für den Raum aus, in dem Wasser an Lampen oder Steckdosen gelangt. Besteht Gefahr für Menschen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112.

Ist es weniger dringend, etwa ein Fleck, der langsam größer wird, können Sie es freundlich ansprechen:

„Seit ein paar Tagen haben wir einen feuchten Fleck an der Badezimmerdecke, genau unter Ihrem Bad. Ich weiß nicht, ob Sie etwas bemerkt haben. Könnten wir gemeinsam schauen, woher es kommen könnte?“

Was Sie konkret erbitten können

Beginnen Sie klein und praktisch. Zum Beispiel:

  • Kurz gemeinsam nachsehen. Fragen Sie, ob Sie einen Blick in Bad oder Küche werfen dürfen, um mögliche Ursachen zu finden.

  • Einen Installateur rufen. Eine Fachkraft erkennt oft schnell, ob es an einer Fuge, einem Abfluss oder einer Leitung liegt.

  • Die Dusche vorübergehend nicht nutzen. Bis die Ursache klar ist, verhindert das weitere Schäden.

  • Daten austauschen. Notieren Sie gegenseitig Telefonnummern und Versicherungen.

  • Einen Zeitpunkt für eine Rückmeldung. Vereinbaren Sie, wann Sie sich sagen, was der Installateur gefunden hat.

Wer zahlt den Schaden?

Melden Sie den Schaden immer zügig Ihrer eigenen Versicherung. Schäden am Gebäude trägt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, Schäden an Ihren Möbeln und Sachen die Hausratversicherung. Ob die Nachbarn haften, hängt von der Ursache ab. Haben sie den Schaden schuldhaft verursacht, etwa durch einen unbeaufsichtigt laufenden Hahn, müssen sie nach § 823 BGB Schadensersatz leisten; dafür springt meist ihre Privathaftpflichtversicherung ein. In bestimmten Fällen kommt auch ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in Betracht.

Wohnen Sie zur Miete, zeigen Sie den Mangel unverzüglich dem Vermieter an (§ 536c BGB). Er muss den Schaden an der Wohnung beseitigen, und solange die Nutzung beeinträchtigt ist, kann die Miete gemindert sein. In Eigentumsanlagen regelt die Teilungserklärung, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Kommt das Wasser aus einer gemeinschaftlichen Leitung, ist die WEG-Verwaltung zuständig. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Fragen helfen ein Mieterverein, ein Eigentümerverband, die Verbraucherzentrale oder Ihre Rechtsschutzversicherung.

Halten Sie fest, was passiert

Notieren Sie in einem Protokoll, wann Sie den Schaden bemerkt haben, wie groß der Fleck war, was Sie unternommen haben und welche Folgen es gab, etwa einen beschädigten Boden oder ein Zimmer, das Sie nicht nutzen können. Fotografieren Sie den Schaden in Ihrer eigenen Wohnung, nicht die Nachbarn oder deren Wohnung. Bewahren Sie Rechnungen und Nachrichten auf. Bleiben Sie sachlich und verbreiten Sie keine Vorwürfe in einer Nachbarschaftsgruppe; die Ursache ist oft noch unklar.

Aus der Praxis

Ein Schlauch im oberen Stockwerk. In einer Eigentumsanlage löste sich in den Räumen im oberen Geschoss ein Wasserschlauch, und eine Arztpraxis darunter wurde erheblich beschädigt. Der Bundesgerichtshof entschied 2013, dass der Nutzer der oberen Einheit den Schaden ausgleichen muss, auch ohne eigenes Verschulden. Er wandte dafür den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch entsprechend an (Quelle). Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt von den Umständen ab. Spätere Entscheidungen haben die Haftung genauer eingegrenzt.

Ein sehr häufiger Schaden. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft werden in Deutschland jedes Jahr mehr als eine Million Leitungswasserschäden gemeldet. Typische Ursachen sind Korrosion, Montagefehler, defekte Geräteschläuche und spröde Fugen, besonders in Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden (Quelle). Sie sind also nicht allein, und Versicherungen kennen solche Fälle gut.

Wenn Sie sich nicht einigen

Schicken Sie eine zweite, klare Nachricht mit dem, was Sie festgehalten haben, und bitten Sie um eine konkrete Vereinbarung. Lassen Sie die Versicherungen die Frage der Kosten möglichst untereinander klären. Betrifft es gemeinschaftliche Teile, schalten Sie Hausverwaltung, WEG-Verwaltung oder Vermieter ein. Leidet das nachbarschaftliche Verhältnis, kann ein Schiedsamt oder eine Mediation helfen.

Hilfe bei der ersten Nachricht

Mit dem CalmNotes-Paket zu Wasserschäden aus der Nachbarwohnung erhalten Sie bearbeitbare Beispielnachrichten, um einen Wasserschaden ruhig zu melden und nachzufassen, dazu ein Excel-Protokoll. Weitere Pakete finden Sie unter Deutsche Pakete.

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