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Überwachungskamera beim Nachbarn: Was ist mit Ihrer Privatsphäre?

4. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Ihre Nachbarn haben eine neue Videoklingel oder eine Überwachungskamera, und Sie fragen sich, ob auch Ihre Haustür, Ihr Garten oder Ihre Einfahrt im Bild sind. Eine Überwachungskamera beim Nachbarn, die in Ihre Richtung zeigt, hinterlässt ein ungutes Gefühl: Wer sieht, wann Sie nach Hause kommen und wer Sie besucht? In diesem Artikel lesen Sie, warum solche Kameras oft mehr erfassen als beabsichtigt, wie Sie das Thema ruhig ansprechen, was Sie erbitten können und welche Regeln in Deutschland gelten.

Videoklingel neben einer Haustür

Warum die Kamera mehr filmt als nötig

Die meisten Menschen bringen eine Kamera aus Sicherheitsgründen an oder um Pakete im Blick zu behalten. An die Nachbarn denken sie dabei meist nicht. Videoklingeln haben oft ein Weitwinkelobjektiv, das ab Werk einen großen Teil der Straße, des Gehwegs und manchmal die Tür gegenüber erfasst. Auch Bewegungserkennung und Tonaufnahme sind häufig eingeschaltet, ohne dass sich der Besitzer bewusst dafür entschieden hat.

Zeigen Sie zuerst Verständnis

Gehen Sie davon aus, dass Ihre Nachbarn keine bösen Absichten haben. Sagen Sie, dass Sie den Wunsch nach Sicherheit verstehen, und fragen Sie, was die Kamera im Bild hat. Zum Beispiel:

„Ich kann gut verstehen, dass Sie eine Kamera möchten, wegen der Sicherheit. Ich habe mich nur gefragt, was sie genau aufnimmt. Ich habe den Eindruck, dass auch unsere Haustür und unser Garten im Bild sind, und das ist uns etwas unangenehm. Würden Sie mir einmal zeigen, was die Kamera sieht?“

Gemeinsam auf das Bild zu schauen, klärt vieles. Oft sind die Besitzer selbst überrascht, wie viel zu sehen ist.

Was Sie konkret erbitten können

Bleiben Sie praktisch und machbar. Zum Beispiel:

  • Die Kamera anders ausrichten. Eine kleine Drehung kann genügen, damit Ihre Tür, Ihre Fenster oder Ihr Garten nicht mehr im Bild sind.

  • Privatzonen einrichten. Viele Klingeln und Kameras können Bildbereiche schwärzen oder ausblenden.

  • Bewegungszonen begrenzen. Dann startet die Aufnahme nicht jedes Mal, wenn Sie vorbeigehen.

  • Die Tonaufnahme ausschalten. So werden Gespräche in Ihrem Garten oder an Ihrer Tür nicht mitgeschnitten. Heimliche Tonaufnahmen nichtöffentlich gesprochener Worte können strafbar sein (§ 201 StGB).

Beginnen Sie mit einem Punkt, etwa einer Privatzone, und fragen Sie, ob Sie danach kurz mitschauen dürfen, ob alles passt.

Was sagt das Gesetz?

Private Kameras dürfen grundsätzlich nur das eigene Grundstück erfassen. Nachbargrundstücke, öffentliche Gehwege und Straßen gehören nicht dazu. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Videoklingeln möglichst erst beim Klingeln aufzeichnen, nicht dauerhaft speichern und nicht mehr zeigen sollten als ein Türspion. Sobald öffentlicher Raum oder fremde Grundstücke gefilmt werden, gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Beschweren können Sie sich dann bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.

Zivilrechtlich schützt Sie Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Über §§ 823 und 1004 BGB können Sie verlangen, dass eine Kamera Ihr Grundstück nicht erfasst. Nach der Rechtsprechung kann schon ein berechtigter „Überwachungsdruck“ genügen, etwa wenn eine Kamera jederzeit auf Ihr Grundstück geschwenkt werden könnte. In Mietshäusern und Eigentumsanlagen brauchen Kameras im Treppenhaus oder an der Fassade meist die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein wenden.

Halten Sie fest, wann es vorkommt

Bringt ein Gespräch nichts, oder ändert sich nichts? Dann führen Sie ein Protokoll: Datum, was Sie gesehen haben (zum Beispiel die Ausrichtung der Kamera oder ein Licht, das angeht, wenn Sie vorbeigehen), was vereinbart wurde und welche Folge es hat, etwa dass Sie Ihren Garten weniger nutzen. Filmen Sie selbst nicht in Richtung Ihrer Nachbarn, schreiben Sie nichts in eine Nachbarschaftsgruppe und fassen Sie die Kamera niemals selbst an.

Aus der Praxis

Eine Wildkamera auf der Terrasse. In München stellte ein Nachbar eine Wildtierkamera auf seine Terrasse, die den Garten der Nachbarin hätte erfassen können. Das Amtsgericht München untersagte ihm 2023, Kameras so zu betreiben, dass sie ihre Terrasse oder ihren Garten erfassen oder erfassen können. Bei einem eskalierten Nachbarstreit sei die Angst, überwacht zu werden, nachvollziehbar (Quelle).

Schon die Möglichkeit reicht. Das Amtsgericht Gelnhausen entschied 2024 über eine Kamera, die laut Besitzer nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet war, sich aber technisch dorthin schwenken ließ. Das Gericht untersagte den Betrieb in einer Weise, die das Nachbargrundstück erfassen kann, weil schon der entstehende Überwachungsdruck die Rechte des Nachbarn verletzt (Quelle). Fazit: Eine fest ausgerichtete Kamera mit Privatzone ist für beide Seiten die ruhigere Lösung.

Wenn Sie sich nicht einigen

Schicken Sie eine zweite, ruhige Nachricht, die an Ihr Gespräch anknüpft und konkret sagt, worum Sie bitten. Danach kann ein Schiedsamt oder eine Nachbarschaftsmediation helfen. Hängt die Kamera an einem Mietshaus oder an einer gemeinsamen Fassade, informieren Sie Vermieter, Hausverwaltung oder WEG-Verwaltung. Sie können sich auch bei der Datenschutzaufsicht Ihres Landes beschweren. Fühlen Sie sich bedroht oder verfolgt, lassen Sie sich nicht auf eine Diskussion ein und wenden Sie sich an die Polizei, im Notfall unter 110.

Eine ruhige erste Nachricht

Mit dem CalmNotes-Paket zu Kamera und Privatsphäre erhalten Sie bearbeitbare Beispielnachrichten, um eine Kamera oder Videoklingel ruhig anzusprechen, eine Folgenachricht, falls sich nichts ändert, und ein Excel-Protokoll. Weitere Pakete finden Sie unter Deutsche Pakete.

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