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Nachbar lässt Motor laufen: So sprechen Sie es ruhig an

4. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Motor laufen lassen, manchmal eine Viertelstunde lang: Ihr Nachbar macht das jeden Morgen, bevor er mit Auto oder Transporter losfährt. Es brummt unter Ihrem Schlafzimmerfenster, und die Abgase ziehen in den Garten oder sogar in die Wohnung. Das wirkt wie eine Kleinigkeit, kann aber jeden Tag erheblich stören. In diesem Artikel lesen Sie, warum Menschen das tun, wie Sie es freundlich ansprechen, was die Regeln sagen und was Sie tun können, wenn sich nichts ändert.

Abgase aus einem geparkten Auto an einem kalten Morgen

Warum lassen Menschen den Motor laufen?

Meist steckt keine böse Absicht dahinter. Viele glauben, ein Motor müsse erst warmlaufen, besonders bei Kälte. Andere wollen, dass die Scheiben abtauen oder das Auto beim Einsteigen schon warm ist. Bei einem Transporter wird oft noch etwas eingeladen, oder jemand geht kurz zurück ins Haus.

Was Nachbarn dabei meist nicht bemerken: wie Geräusch und Abgase bei Ihnen ankommen. Die Nachbarn stehen neben dem Auto oder sitzen darin, Sie dagegen sind hinter der Hauswand, mit offenem Fenster oder Wäsche auf der Leine.

Sprechen Sie es freundlich an

Gehen Sie von Unwissen aus, nicht von Gleichgültigkeit. Sagen Sie, was Sie bemerken und was es für Sie bedeutet, ohne Vorwurf. Zum Beispiel:

„Ich weiß nicht, ob Sie es merken, aber wenn der Motor morgens warmläuft, ziehen die Abgase bei uns durchs Schlafzimmerfenster. Könnten Sie den Motor erst starten, wenn Sie wirklich losfahren?“

Wählen Sie einen Moment, in dem niemand in Eile ist, also nicht gerade dann, wenn jemand losfahren will.

Was Sie konkret vorschlagen können

Bitten Sie um etwas, das leicht umzusetzen ist. Zum Beispiel:

  • Erst beim Losfahren starten. Moderne Motoren müssen nicht im Stand warmlaufen. Sie erreichen ihre Betriebstemperatur im Fahrbetrieb.

  • Scheiben kratzen statt warmlaufen lassen. Ein Eiskratzer oder eine Abdeckung für die Frontscheibe spart im Winter viel Laufzeit.

  • Motor aus beim Warten oder Beladen. Auch wenn es nur um ein paar Minuten geht.

  • Ein anderer Parkplatz. Steht das Auto direkt vor Ihrem Fenster oder Lüftungsgitter, können ein paar Meter schon viel ausmachen.

  • Auspuff vom Haus weg. Fragen Sie, ob das Auto andersherum geparkt werden kann, damit der Auspuff nicht auf Ihre Hauswand zeigt.

Beginnen Sie mit einer Bitte. Bedanken Sie sich, wenn es besser wird.

Was die Regeln in Deutschland sagen

Anders als viele denken, ist das unnötige Laufenlassen des Motors in Deutschland ausdrücklich verboten. Nach § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten, und es ist insbesondere untersagt, Motoren unnötig laufen zu lassen. Das gilt im öffentlichen Straßenverkehr und kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Zuständig sind Polizei und, je nach Ort, das Ordnungsamt.

Auf privatem Grund, etwa in einer Tiefgarage oder auf einem Hofparkplatz, kommen das Nachbarrecht nach §§ 906 und 1004 BGB, die Hausordnung und gegebenenfalls Landes-Immissionsschutzrecht in Betracht. Ob eine Störung erheblich ist, hängt von Häufigkeit, Dauer und Stärke ab. Ein Motor, der kurz läuft, fällt meist nicht darunter. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei Fragen helfen der örtliche Mieterverein oder die Verbraucherzentrale weiter.

Halten Sie fest, wann es vorkommt

Passiert es regelmäßig? Dann führen Sie einige Wochen lang ein Protokoll. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, wie lange der Motor lief und welche Folge es hatte: Fenster geschlossen, Abgasgeruch in der Wohnung, aufgewacht. Fotografieren oder filmen Sie Ihre Nachbarn und deren Grundstück nicht, und stellen Sie Kennzeichen oder Namen nicht in eine Nachbarschaftsgruppe. Das kann gegen den Datenschutz verstoßen.

Aus der Praxis

Neunzig Sekunden sind genug. In Berlin stritten zwei Nutzer einer Tiefgarage, weil einer seinen Wagen regelmäßig bis zu zwei Minuten laufen ließ. Das Landgericht Berlin entschied 2022 (Az. 67 S 44/22), dass er den Motor dort nicht länger als 90 Sekunden laufen lassen darf, und stützte sich dabei auch auf den Maßstab des § 30 StVO (Quelle). Fazit: Kurzes Laufenlassen nach dem Start ist hinzunehmen, minutenlanges Warmlaufen in der Nähe anderer nicht.

Warmlaufen bringt dem Motor nichts. Die HUK-Coburg weist darauf hin, dass moderne Verbrennungsmotoren ihre Betriebstemperatur beim Fahren erreichen sollen und langes Laufen im Stand sogar schaden kann. Im Straßenverkehr drohen zudem Verwarnungsgelder (Quelle). Fazit: Mit diesem Wissen lässt sich die Bitte freundlich begründen, denn sie nützt auch dem Fahrer.

Wenn Sie gemeinsam nicht weiterkommen

  • Eine zweite Nachricht. Erinnern Sie freundlich an Ihre frühere Bitte und nennen Sie einige Einträge aus Ihrem Protokoll.

  • Schlichtung oder Mediation. Ein Schiedsamt oder eine Nachbarschaftsmediation hilft, gemeinsam zu einer Absprache zu kommen.

  • Vermieter, Hausverwaltung oder WEG-Verwaltung. Geht es um einen Parkplatz oder eine Tiefgarage der Wohnanlage, können sie Regeln in der Hausordnung festlegen oder die Nachbarn ansprechen.

  • Ordnungsamt oder Polizei. Bei dauerhaftem Laufenlassen im Straßenraum können Sie sich an das Ordnungsamt oder Ihr Polizeirevier wenden. Den Notruf 110 wählen Sie nur bei akuter Gefahr.

Hilfe für die erste Nachricht

Mit dem CalmNotes-Paket zum laufenden Motor erhalten Sie bearbeitbare Beispielnachrichten, um das Thema ruhig anzusprechen, Folgenachrichten, falls sich nichts ändert, und ein Excel-Protokoll, um die Vorfälle festzuhalten. Weitere Pakete finden Sie unter Deutsche Pakete.

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