top of page

Fremdes Auto auf meinem Parkplatz: Was können Sie tun?

4. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Sie kommen nach einem langen Tag nach Hause, und schon wieder steht ein fremdes Auto auf Ihrem Parkplatz. „Ein fremdes Auto auf meinem Parkplatz“, denken Sie, und die Verärgerung ist sofort groß. Oder Sie möchten morgens losfahren, aber Ihre Ausfahrt ist zugeparkt. In diesem Artikel lesen Sie, warum das oft gedankenlos passiert, wie Sie es ruhig ansprechen, was Sie erbitten können, welche Regeln in Deutschland gelten und was Sie besser nicht tun.

Geparktes Auto auf einem privaten Stellplatz vor einem Wohnhaus

Warum es passiert

Wer auf einem fremden Stellplatz parkt, tut das meist nicht, um Sie zu ärgern. Oft ist gar nicht erkennbar, dass der Platz privat ist: Es gibt kein Schild und keine Nummer, oder er sieht aus wie ein öffentlicher Parkplatz. Manchmal ist es Besuch der Nachbarn, der nur schnell etwas vorbeibringt. Und wer vor Ihrer Ausfahrt hält, denkt oft, es sei ja nur für fünf Minuten.

Auch bei Nachbarn spielt Gewohnheit eine Rolle. Wenn Sie tagsüber unterwegs sind, wirkt Ihr Platz frei. Dass Sie gerade im falschen Moment heimkommen, sehen sie nicht.

Sprechen Sie es freundlich an

Wissen Sie, wem das Auto gehört, oder parkt öfter Besuch Ihrer Nachbarn dort? Dann sprechen Sie es in einem ruhigen Moment an, nicht dann, wenn Sie verärgert vor dem besetzten Platz stehen. Ein Beispiel:

„Vielleicht wissen Sie es nicht, aber der Stellplatz mit der Nummer 12 gehört zu unserer Wohnung. Ihr Besuch steht in letzter Zeit öfter darauf, und dann wissen wir nicht, wohin. Könnten Sie das an Ihre Gäste weitergeben?“

Wissen Sie nicht, wem das Auto gehört? Ein freundlicher Zettel hinter dem Scheibenwischer, ohne Vorwürfe, kann schon genügen. Lassen Sie das Auto ansonsten unberührt.

Was Sie konkret erbitten können

Beginnen Sie klein. Zum Beispiel:

  • Besuch informieren. Bitten Sie die Nachbarn, ihren Gästen zu sagen, wo sie parken können.

  • Die Ausfahrt freihalten. Auch nicht kurz zuparken. Bitten Sie darum, dass immer darauf geachtet wird.

  • Telefonnummern austauschen. Dann können Sie kurz anrufen, wenn doch jemand dort steht, statt zu warten.

  • Ausnahmen absprechen. Zum Beispiel, dass die Nachbarn Ihren Platz nutzen dürfen, wenn Sie im Urlaub sind und sie vorher fragen.

  • Klarheit am Platz selbst. Klären Sie mit Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft, ob ein Schild oder eine Nummer möglich ist.

Welche Regeln gelten?

Steht ein Auto auf der Straße vor Ihrer Grundstückseinfahrt, gilt die Straßenverkehrs-Ordnung: Nach § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber. Dafür sind das Ordnungsamt und die Polizei zuständig, die bei einer Behinderung auch abschleppen lassen können.

Auf einem privaten Stellplatz ist es eine zivilrechtliche Frage. Wer unbefugt dort parkt, begeht nach der Rechtsprechung verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 BGB, und der Besitzer kann Unterlassung verlangen. Grundsätzlich darf ein Fahrzeug von einem privaten Stellplatz abgeschleppt werden, aber dabei gibt es viele Fallstricke, etwa bei Kosten und Verhältnismäßigkeit. Lassen Sie sich deshalb vorher beraten, statt spontan zu handeln. Blockieren Sie das Auto auf keinen Fall selbst und beschädigen Sie nichts. Gehört der Platz zu einer Wohnanlage, sind oft Vermieter oder WEG-Verwaltung die richtigen Ansprechpartner. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall können Sie sich an einen Mieterverein, die Verbraucherzentrale oder einen Automobilclub wenden.

Halten Sie fest, wann es vorkommt

Notieren Sie in einem Protokoll Datum, Uhrzeit, wie lange der Platz besetzt war und welche Folge es hatte, etwa dass Sie zu spät zur Arbeit kamen oder weit entfernt parken mussten. Bleiben Sie sachlich. Fotografieren Sie nicht Ihre Nachbarn oder deren Besuch, und stellen Sie keine Kennzeichen oder Vorwürfe in eine Nachbarschaftsgruppe. Bei Bedrohung oder einer akut gefährlichen Situation rufen Sie die Polizei unter 110.

Aus der Praxis

Falschparken als verbotene Eigenmacht. Der Bundesgerichtshof entschied 2009 über ein Auto, das unbefugt auf einem privaten Parkplatz abgestellt und abgeschleppt worden war. Das unbefugte Parken sei verbotene Eigenmacht, und angemessene Abschleppkosten könne der Grundstücksbesitzer vom Fahrer verlangen. Kosten für die Bearbeitung oder das Eintreiben der Forderung gehören dagegen nicht dazu (Quelle). Das zeigt, dass das Recht auf Ihrer Seite stehen kann. Ein Gespräch ist trotzdem meist der schnellere und günstigere Weg.

Ein Verbot für die Wohnanlage. Das Landgericht Berlin verurteilte 2016 einen früheren Mieter, die Parkflächen einer Wohnanlage nicht mehr unbefugt zu nutzen und dort auch keinen Abfall mehr zu entsorgen. Bei weiteren Verstößen drohte ein Ordnungsgeld, außerdem musste er Anwaltskosten tragen (Quelle). Fazit: Ein Verfahren kostet Zeit und Kraft, eine gute Absprache vorab ist meist der bessere Weg.

Wenn Sie sich nicht einigen

Schicken Sie eine zweite, klare Nachricht mit dem, was Sie festgehalten haben. Geht es um Nachbarn, kann ein Schiedsamt oder eine Nachbarschaftsmediation helfen. Gehört der Stellplatz zu einer Eigentumsanlage oder haben Sie ihn gemietet, wenden Sie sich an Hausverwaltung, WEG-Verwaltung oder Vermieter. Bei einer zugeparkten Ausfahrt auf der Straße rufen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei.

Hilfe bei der ersten Nachricht

Mit dem CalmNotes-Paket zu einem fremden Fahrzeug auf Ihrem Stellplatz erhalten Sie bearbeitbare Beispielnachrichten, vom freundlichen Zettel bis zur Folgenachricht, dazu ein Excel-Protokoll. Weitere Pakete finden Sie unter Deutsche Pakete.

Wählen Sie einen passenden nächsten Schritt

Kostenloses Protokoll — Halten Sie Ereignisse, Kontakte und Absprachen fest.

Unterlagen und Hilfsanfrage vorbereiten — Ordnen Sie Ihre Informationen und bereiten Sie eine Hilfsanfrage vor.

Passende Unterstützung finden — Erfahren Sie, wer Ihnen in Ihrer Situation helfen kann.

Kommentare


Nicht zufrieden? Innerhalb von 14 Tagen Geld zurück anfordern. Erstattung innerhalb von 5 Werktagen.

 

© 2026 CalmNotes. Bereitgestellt und gesichert von Wix

 

bottom of page