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Laubbläser oder Rasenmäher der Nachbarn zur falschen Zeit: Was können Sie tun?

11. Okt.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Der Laubbläser um sieben Uhr morgens, der Rasenmäher am Sonntagvormittag oder der Hochdruckreiniger, der nach dem Abendessen noch auf der Terrasse dröhnt. Gartengeräte sind laut, und oft stört vor allem der Zeitpunkt. Ihre Nachbarn pflegen einfach ihren Garten, aber Sie werden wach oder können nicht in Ruhe draußen sitzen. Meist lässt sich das mit ein paar klaren Absprachen gut lösen. In diesem Artikel lesen Sie, warum es so stört, wie Sie es freundlich ansprechen und was Sie tun können, wenn das nicht hilft.

Herbstlaub, das über einen Rasen geblasen wird

Warum Gartengeräte zur falschen Zeit so stören

Motorbetriebene Gartengeräte sind laut, und der Schall trägt weit über Gärten und Zäune. Ein Laubbläser oder eine Motorsäge hat außerdem einen hohen, wechselnden Ton, den man kaum ausblenden kann. Wann das Geräusch auftritt, macht viel aus. Mitten an einem Werktagnachmittag geht es im übrigen Lärm unter, frühmorgens, abends oder am Sonntag ist es in der Nachbarschaft dagegen ruhig.

Oft steckt eine dieser Situationen dahinter:

  • Früher Start. Wer vor der Arbeit noch mähen oder blasen will, beginnt schon um sieben.

  • Der einzige freie Tag. Für manche Nachbarn ist der Sonntag die einzige Zeit für den Garten, gerade wenn Sie Ruhe suchen.

  • Schichtarbeit oder kleine Kinder. Wer tagsüber schläft oder ein Baby hat, merkt jedes Geräusch.

  • Ein Gärtner oder eine Firma. Profis fangen oft früh an und wissen nicht, was mit den Nachbarn vereinbart ist.

  • Lange Arbeiten. Eine Stunde die Einfahrt abspritzen oder die Hecke schneiden ist etwas anderes als zehn Minuten Rasenmähen.

Sprechen Sie es freundlich an

Ihre Nachbarn wissen oft nicht, dass es Ihnen ungelegen kommt. Gehen Sie deshalb davon aus, dass sie es nicht wissen, und sagen Sie konkret, was Sie wann bemerken:

„Werktags höre ich Ihren Laubbläser oft schon um sieben Uhr im Schlafzimmer. Ich verstehe, dass der Garten gepflegt werden muss. Wäre es möglich, erst nach neun Uhr damit anzufangen?“

Bleiben Sie bei der Uhrzeit und der Folge für Sie. Sagen Sie nicht, dass es „immer“ laut ist, und streiten Sie nicht über Dezibel. Eine Handy-App ist keine offizielle Messung.

Was Sie vereinbaren können

Oft helfen einfache Absprachen, die für beide passen:

  • Feste Zeiten. Zum Beispiel laute Geräte werktags zwischen 9 und 19 Uhr.

  • Ruhe an Sonn- und Feiertagen. Mähen, Blasen und Sägen warten an diesen Tagen.

  • Kurz Bescheid geben. Größere Arbeiten wie den Heckenschnitt oder das Fällen eines Baums einen Tag vorher ankündigen.

  • Leisere Alternative. Ein Rechen, eine Handheckenschere oder ein Akkugerät ist oft viel leiser als ein Benzinmotor.

  • Den Gärtner informieren. Arbeitet eine Firma im Nachbargarten, bitten Sie darum, die Absprache weiterzugeben.

Bitten Sie nicht gleich um alles. Beginnen Sie mit einer Absprache, etwa nicht vor 9 Uhr, und schauen Sie nach ein paar Wochen gemeinsam, ob es klappt.

Welche Regeln gelten für Gartengeräte?

In Wohngebieten regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), wann viele motorbetriebene Geräte im Freien laufen dürfen. Rasenmäher, Heckenscheren oder Motorsägen dürfen dort zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen nicht und werktags nicht zwischen 20 und 7 Uhr betrieben werden. Für Laubbläser, Laubsammler, Freischneider und Graskantenschneider ohne EU-Umweltzeichen gelten werktags noch engere Zeiten, in der Regel nur von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr. Gemeinden, Hausordnungen und Mietverträge können weitere Ruhezeiten vorsehen, etwa eine Mittagsruhe. Zudem müssen wesentliche Beeinträchtigungen nicht geduldet werden (§ 906 BGB). Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.

Führen Sie ein Protokoll

Stört es weiter, notieren Sie einige Wochen lang Datum, Wochentag, Beginn und Ende, welches Gerät Sie gehört haben und was es für Sie bedeutet hat, etwa Aufwachen oder nicht draußen sitzen können. Notieren Sie auch ruhige Wochen. So können Sie später genau zeigen, wann es vorkommt und ob eine Absprache geholfen hat.

Aus der Praxis

Wer die Ruhezeiten der Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld. Wie hoch es ausfällt, hängt vom Bundesland ab; in Baden-Württemberg werden laut Bericht zum Beispiel 50 bis 1.500 Euro genannt (Quelle: Stuttgarter Zeitung). Der Bericht rät aber, die Nachbarn zuerst freundlich darauf anzusprechen. Eine freundliche Absprache über feste Zeiten ist meist schneller und angenehmer als eine Anzeige beim Ordnungsamt.

Wenn Sie sich nicht einigen

  • Schreiben Sie einen zweiten, klaren Brief. Beziehen Sie sich auf Ihr früheres Gespräch und nennen Sie Beispiele aus Ihrem Protokoll.

  • Schiedsamt oder Mediation. Eine neutrale Schiedsperson hilft, gemeinsam eine Lösung zu finden. In einigen Bundesländern ist ein Schlichtungsversuch vor einer Klage Pflicht.

  • Wenden Sie sich an das Ordnungsamt. Bei wiederholten Verstößen gegen Ruhezeiten ist die Gemeinde zuständig.

  • Wohnen Sie zur Miete oder in einer Eigentumswohnung? Dann können Vermieter oder Hausverwaltung auf die Hausordnung hinweisen.

Hilfe bei der ersten Nachricht

Mit dem CalmNotes-Paket für Gartengeräte zur falschen Zeit erhalten Sie bearbeitbare Musternachrichten, um die Uhrzeit ruhig anzusprechen, Folgenachrichten, falls sich nichts ändert, und ein Protokoll für Lärmzeiten. Weitere Beispiele und Tipps finden Sie auf unserer Seite über Gartengeräte zur falschen Zeit.

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