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Lärm durch Besuch bei den Nachbarn: ruhige Absprachen treffen

vor 6 Tagen
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Ihre Nachbarn dürfen Besuch empfangen. Gespräche vor der Haustür, Stimmen im gemeinsamen Flur und lautes Verabschieden können Ihre Ruhe trotzdem immer wieder stören. Sprechen Sie über die Geräusche, die Sie hören, und darüber, was sie bei Ihnen bewirken. Eine konkrete Bitte kommt meist besser an als eine allgemeine Beschwerde über zu viel Besuch.

 

Geräusch und Zeitpunkt beschreiben

Notieren Sie etwa, dass Sie am Samstag zwischen 23:20 und 23:40 Uhr laute Gespräche im Flur gehört haben und davon aufgewacht sind. Halten Sie nur eigene Beobachtungen fest. Wenn Sie nicht wissen, zu welcher Wohnung die Gäste gehören, sagen Sie das ehrlich. Vermeiden Sie Annahmen über Herkunft, Absichten oder die Zahl der Besucher.

 

Unterscheiden Sie gelegentlichen Besuch von einer wiederkehrenden Störung. Ein kurzes Geräusch kann lästig sein, ohne schon ein Muster zu zeigen. Notieren Sie bei Wiederholung einige konkrete Momente, die Dauer und was in Ihrer Wohnung zu hören war.

 

Einen ruhigen Moment wählen

Sprechen Sie die Nachbarn, die Besuch empfangen, in einem ruhigen Moment an, wenn Sie sich dabei sicher fühlen. Eine Diskussion, während eine Gruppe gerade aufbricht, sorgt schnell für unnötige Spannung. Vielleicht hören Ihre Nachbarn gar nicht, wie deutlich Stimmen aus dem Treppenhaus in Ihre Wohnung dringen. Fragen Sie, ob Sie kurz darüber sprechen können.

 

Um eine machbare Absprache bitten

Wählen Sie eine Bitte, die zum Problem passt: sich drinnen verabschieden, draußen leise sprechen, Türen vorsichtig schließen oder nicht vor Ihrem Fenster stehen bleiben. Legen Sie gemeinsam fest, wann besondere Rücksicht nötig ist. Eine vereinbarte Uhrzeit ist eine praktische Absprache; die gesetzliche Nachtruhe gilt in der Regel ohnehin von 22 bis 6 Uhr.

 

Eine kurze Nachricht könnte lauten: „Hallo [Name], am [Datum] habe ich zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit] laute Gespräche im Flur gehört, als Ihr Besuch gegangen ist. Davon bin ich aufgewacht. Könnten Sie Ihre Gäste bitten, sich drinnen zu verabschieden und die Tür leise zu schließen? Sagen Sie mir gern, was für Sie machbar ist. Viele Grüße, [Name]“

 

Gemeinsame Wege freihalten

Wenn Gäste auch den Durchgang blockieren, beschreiben Sie gesondert, wo und wann Sie nicht gut vorbeikamen, und bitten Sie darum, den Weg freizuhalten. Trennen Sie Lärm, Zugang und mögliche Sicherheitsprobleme, damit jede Bitte ein klares Ziel hat.

 

Antwort und Vereinbarung festhalten

Bedanken Sie sich für einen brauchbaren Vorschlag und vereinbaren Sie einen Zeitpunkt, um gemeinsam zu schauen, ob es geholfen hat. Notieren Sie auch Verbesserungen. Bleibt eine Antwort aus, fragen Sie zunächst, ob Ihre Nachricht angekommen ist. Kehrt die Störung zurück, beschreiben Sie den neuen Vorfall und bitten Sie um eine weitere Änderung.

 

Führen Sie ein Protokoll über Vorfälle, Kontakte und Absprachen. Bewahren Sie nur die nötigen Angaben auf. Sie müssen Besucher weder identifizieren noch ihre Wege verfolgen. Teilen Sie Ihre Notizen nur mit jemandem, der bei der Lösung hilft.

 

Wenn direkter Kontakt nicht hilft

Hält die Störung an, können Sie sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden oder ein Schiedsamt bzw. eine Schlichtungsstelle einschalten. Schildern Sie, was Sie selbst gehört haben, welche Absprache Sie vorgeschlagen haben und wie darauf reagiert wurde. Brechen Sie den direkten Kontakt bei Drohungen ab. Bei akuter Gefahr rufen Sie sofort die Polizei unter 110, ohne auf eine Nachricht oder Antwort zu warten.

 

Rechtlicher Hintergrund in Deutschland: Die Nachtruhe gilt meist von 22 bis 6 Uhr und ist in den Landes-Immissionsschutzgesetzen bzw. in Ihrer Hausordnung geregelt. Wesentliche Störungen müssen Nachbarn nicht dulden (§§ 906, 1004 BGB). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den örtlichen Regeln und Schlichtungsangeboten.

 

Ordnen Sie Ihre Beobachtungen mit dem kostenlosen Protokoll.

 

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