Schlichtung bei Nachbarschaftsstreit: So läuft es beim Schiedsamt
Aktualisiert: vor 4 Tagen
Sie haben das Gespräch gesucht, einen freundlichen Brief geschrieben und gewartet. Trotzdem ändert sich nichts, oder die Stimmung im Haus ist inzwischen so angespannt, dass ein Gespräch unter vier Augen kaum noch möglich scheint. Bevor Sie an ein Gericht denken, gibt es einen Zwischenschritt: die Schlichtung. In diesem Artikel lesen Sie, warum Streit unter Nachbarn so leicht festfährt, wie Sie eine Schlichtung vorschlagen, wie Sie sich vorbereiten und welche Regeln in Deutschland gelten.

Warum Nachbarschaftsstreit so leicht festfährt
Unter Nachbarn geht es selten nur um die Hecke oder die Musik. Man begegnet sich täglich, kleine Verletzungen summieren sich, und jede Seite hat ihre eigene Version der Geschichte. Oft fühlt sich auch die andere Seite ungerecht behandelt. Eine neutrale Person kann helfen, weil sie keine Partei ergreift und beide Seiten zu Wort kommen lässt. Das Ziel ist nicht, wer recht hat, sondern wie Sie künftig miteinander auskommen.
So schlagen Sie eine Schlichtung freundlich vor
Eine Schlichtung muss kein Angriff sein. Wenn Sie sie als gemeinsame Lösung anbieten, ist die Chance größer, dass Ihr Nachbar mitmacht.
„Ich habe den Eindruck, dass wir beim Thema Garten nicht weiterkommen, und das belastet mich. Ich möchte das gern klären, ohne dass es noch schwieriger zwischen uns wird. Wären Sie bereit, mit mir zu einer Schiedsperson zu gehen? Die hört beide Seiten an und hilft, eine Lösung zu finden, mit der wir beide leben können.“
So bereiten Sie sich vor
Ihr Anliegen in zwei Sätzen. Was stört Sie genau, und was wäre für Sie eine gute Lösung?
Ein sachliches Protokoll. Datum, Uhrzeit, was passiert ist und welche Folgen es hatte, ohne Wertungen.
Bisherige Schritte. Kopien Ihrer Briefe oder Nachrichten und Notizen zu Gesprächen.
Kompromissideen. Überlegen Sie vorher, wo Sie nachgeben können, etwa bei Uhrzeiten oder Fristen.
Die Sicht der anderen Seite. Was könnte Ihren Nachbarn stören? Wer das anspricht, macht Einigungen leichter.
Was sagen die Regeln?
Schiedsamt: In zwölf Bundesländern gibt es Schiedsämter. Die Schiedspersonen sind meist Ehrenamtliche, die kein Urteil fällen, sondern bei der Einigung helfen (Stiftung Warentest). Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bei der Schiedsperson gestellt werden, die für den Wohnort der Gegenseite zuständig ist. Beide Seiten werden persönlich geladen, die Verhandlung ist nicht öffentlich. Ein Vergleich vor der Schiedsperson ist wie ein Urteil 30 Jahre lang vollstreckbar (Ablauf beim BDS, FAQ).
Pflicht zur Schlichtung: Nach § 15a EGZPO können die Länder bestimmen, dass bestimmte Klagen erst nach einem Schlichtungsversuch zulässig sind. In Nordrhein-Westfalen gilt das unter anderem für Streitigkeiten nach §§ 906, 910, 911 und 923 BGB und nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW, mit einer Reihe von Ausnahmen (Justiz NRW). Auch in Hessen ist die Schlichtung bei bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten vor einem Gerichtsverfahren Pflicht, wenn die Parteien in Hessen wohnen (Hessisches Ministerium der Justiz). Welche weiteren Länder ähnliche Regeln haben, listet der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen auf.
Kosten: In NRW fallen bei Schiedspersonen Kosten zwischen 20 und in Sonderfällen 50 Euro an (Justiz NRW), in Hessen 20 bis 50 Euro zuzüglich Auslagen (Hessisches Ministerium der Justiz). Üblich ist ein Vorschuss von etwa 50 bis 100 Euro (BDS). Eine Mediation ist freiwillig und wird meist stundenweise abgerechnet, eine Stunde kann deutlich über 100 Euro kosten (Stiftung Warentest).
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Schiedsperson, beim Amtsgericht oder bei einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
Halten Sie fest, was passiert
Für eine Schlichtung ist ein ruhiges, sachliches Protokoll Gold wert. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, was passiert ist und welche Auswirkung es hatte. Unser kostenloses Excel-Protokoll hilft dabei. Bleiben Sie bei den Fakten, nehmen Sie keine Bilder oder Tonaufnahmen von Ihren Nachbarn oder deren Wohnung auf, und schreiben Sie keine Vorwürfe in Nachbarschaftsgruppen. Das würde eine Einigung nur erschweren.
Wenn auch die Schlichtung nicht hilft
Ihre zuständige Schiedsperson finden Sie über die Suche des BDS oder über Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wohnen Sie zur Miete, kann auch Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung vermitteln. In einer Eigentümergemeinschaft ist die WEG-Verwaltung ein Ansprechpartner. Bei Lärm oder anderen Ordnungsverstößen ist das Ordnungsamt zuständig. Scheitert die Schlichtung, erhalten Sie in Ländern mit Schlichtungspflicht eine Bescheinigung für eine spätere Klage. Bei Bedrohung oder Gewalt rufen Sie sofort die Polizei unter 110 oder den Notruf 112.
Hilfe bei der ersten Nachricht
Mit dem CalmNotes-Paket zur Vorbereitung eines Gesprächs mit den Nachbarn erhalten Sie bearbeitbare Beispielnachrichten in kurzer, mittlerer und ausführlicher Form, um ein Gespräch oder eine Schlichtung ruhig vorzuschlagen, dazu Folgeschreiben und ein Excel-Protokoll. Das CalmNotes-Paket zum Dokumentieren von Nachbarschaftsproblemen hilft Ihnen, Vorfälle sachlich festzuhalten. Weitere Pakete finden Sie unter Deutsche Pakete.
Wählen Sie einen passenden nächsten Schritt
Unterlagen und Hilfsanfrage vorbereiten — Ordnen Sie Ihre Informationen und bereiten Sie eine Hilfsanfrage vor.
Passende Unterstützung finden — Erfahren Sie, wer Ihnen in Ihrer Situation helfen kann.



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